Benutzerordnung der Boulderhalle Straubing

Signet Boulderhalle Straubing

Bitte lies die Benutzerordnung aufmerksam durch.

Zur Benutzung der Halle muss die Anerkennung der Regeln mit einer Unterschrift am Check-In besiegelt werden. Bei Fragen komm gerne auf uns zu oder ruf uns einfach an. Wir helfen dir gerne weiter.

Die Benutzerordnung im Detail

1. Benutzungsberechtigung

1.1. Zu der Benutzung berechtigt sind nur Personen, die eine gültige Eintrittskarte oder Eintrittsnachweis (Check-In an der Theke) vorweisen können. Die Preise sind auf der Homepage und im Eingangsbereich der Halle veröffentlicht.

1.2. Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr ist es nur erlaubt im Kinderbereich und unter Aufsicht einer Aufsichtsperson zu klettern. Aufsichtspersonen können Erziehungsberechtigte, sowie volljährige Personen sein, auf die die Aufsichtspflicht übertragen worden ist. Das Aufsichtsverhähltniss beträgt 1:2, sprich ein Erwachsener und zwei Kinder.
Kindern ab dem 5. und bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs ist es gestattet, die gesamte Boulderhalle unter Aufsicht zu beklettern.

In der gesamten Halle herscht ein Laufverbot das unbedingt eingehalten werden muss.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in der Boulderhalle auch ohne Aufsicht klettern, wenn dieser eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern vorlegen kann. Dieses Formular kann an der Theke geholt werden, oder auf der Homepage heruntergeladen werden.

1.3. Bei Gruppenveranstaltungen obliegt dem/der Leiter*in die Verantwortung, dass sämtliche Teilnehmer*innen sich an die Regelungen der Benutzerordnung halten. Minderjährige Teilnehmer*innen benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern, welche an der Theke vorliegt, oder auf der Homepage heruntergeladen werden kann.

1.4. Personen mit körperlicher Beeinträchtigung können die Boulderhalle nur mit einer Begleitperson betreten, da diese nicht barrierefrei gestaltet ist.

1.5. Die unbefugte Nutzung der Boulderhalle sowie Verstöße gegen die Nutzung im Sinne dieser Benutzerordnung können mit einer erhöhten Nutzungsgebühr von € 100,- geahndet werden. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen, insbesondere auf Schadensersatz, sowie sofortigen Verweis aus der Boulderhalle und Hausverbot, bleiben daneben vorbehalten.

1.6 Angebote von externen Organisationen, Vereinen oder anderen Anbietern in der Boulderhalle Straubing GmbH sind ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und eingeholtem Einverständnis des Anlagenbetreibers erlaubt.

1.7  Tageskarten, Wertgutscheine, Zeitkarten und Punktekarten werden nicht zurückgenommen und können auch nicht verrechnet werden. Für Gutscheine, die verloren gegangen sind oder nicht innerhalb von 3 Jahren eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet, noch in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

Eine doppelte Rabattierung jeder Art ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

1.8 Wir weisen darauf hin, dass es bei starkem Kletterbetrieb zu einer erhöhten Staub- und Magnesiumbelastung kommen kann. Dies könnte für Kleinkinder und Personen mit Atemwegserkrankungen gefährlich/unangenehm oder problematisch sein.

Gegenstände die liegen geblieben sind oder vergessen wurden, werden von uns für einen Zeitraum von 6 Monaten aufbewahrt. Anschließend werden sie von uns entsorgt oder gespendet.

2. Benutzungszeiten

Die Boulderhalle darf nur in den vorgegeben Öffnungszeiten benutzt werden. Diese sind der Homepage oder den Aushängen zu entnehmen.

Aus sicherheitstechnischen Gründen wird der Eingang der Boulderhalle Straubing GmbH kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen können nur im Verdachtsfall von der Geschäftsleitung und der Polizei eingesehen werden. Diese dienen zur Sicherheit und zum Schutz des Eigentums der Gäste sowie das der Boulderhalle Straubing GmbH.

3. Benutzungsregeln und Haftung

3.1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Klettern bzw. Bouldern und Yoga Risiken bergen und es ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit erfordert. Der Hallenaufenthalt und die Nutzung der Boulderanlagen und sonstigen Angeboten (z.B. Yoga etc.) erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder, bzw. die ihnen anvertrauten Personen.

3.2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf größtmögliche Rücksicht in Bezug auf andere Hallenbesucher zu achten ist. Handlungen, die zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen können, sind strikt zu unterlassen. Jede Route darf nur von maximal einer Person beklettert werden, um das Risiko eines Zusammenstoßes zu vermeiden. Übereinander zu bouldern ist daher unbedingt zu unterlassen.

3.3. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normierung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Boulderhalle Straubing GmbH übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

3.4. Lose oder beschädigte Griffe oder sonstige Schäden am Equipment sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.

3.5. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht bebouldert werden.

3.6. Wir weisen darauf hin dass jeder entstandene Unfall, bei dem eine Person zu Schaden gekommen ist, dem Personal umgehend zu melden ist.

3.7. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Schränken untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

3.8 Bei Veranstaltungen, Routenbau oder aus anderen wichtigen betrieblichen Gründen kann von der allgemeinen Betriebszeit abgewichen und der Kletterbetrieb eingeschränkt oder eingestellt werden.

Änderungen werden im Einzelfall öffentlich im Eingangsbereich bekannt gegeben. Rückerstattung von gezahlten Eintrittspreisen oder Schadenersatz sind nicht möglich. Bei vorangekündigten Großveranstaltungen kann es zu einer Komplettschließung der Anlage kommen.

4. Veränderung, Beschädigung, Sauberkeit

4.1. Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Speisen und Getränke mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen nur im Bistrobereich verwendet werden.

4.2. Tritte, Griffe und Volumen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

4.3. Aus hygienischen Gründen ist es nicht zulässig, Barfuß oder mit Strümpfen zu bouldern. Ebenso ist das Betreten der Fallschutzmatten nur mit Kletterschuhen, Strümpfen oder sauberen Turnschuhen gestattet.

4.4. Wir weisen darauf hin, dass im gesamten Hallenbereich auf Sauberkeit zu achten ist. Sämtliche Abfälle sind in die vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Dies gilt auch im Außenbereich, insbesondere für Zigarettenkippen.

4.5. Das Mitführen von Tieren ist im gesamten Bereich des Teppiches nicht gestattet. Hunde dürfen auf Holz-und Betonwegen abgelegt werden. Die Tiere sind zu jederzeit zu beaufsichtigen und dürfen den Betrieb und die Kunden nicht stören.

Im Bistro sind Hunde erlaubt.

4.6. Rauchen und jede Form von offenem Feuer ist im gesamten Hallenbereich untersagt. Auf dem Vorplatz müssen Zigarettenkippen in den aufgestellten Aschenbecher entsorgt werden.

4.7. Jahreskarten können aufgrund von Krankheit oder Verletzung, mit einem aktuell gültigen ärztlichem Attest, einmalig für 4 Wochen während der Laufzeit, ausgesetzt werden.

5. Ausrüstungsverleih

5.1. Entliehenes Material ist mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Bei Verlust des entliehenen Gegenstandes ist der Entleiher verpflichtet, diesen zum gelisteten Preis zu ersetzen. Die veröffentlichte Leihgebühr bezieht sich auf die Nutzungsdauer von einem Kalendertag. Die Höhe der Leihgebühr ist beim Personal zu erfragen oder in der ausgehängten Liste einzusehen.

5.2. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen, etc.) zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

6. Einverständnis Bildverwendung

Auf dem gesamten Hallengelände (innen und außen) kann durch Mitarbeiter und/oder beauftragten Dienstleistern Fotos und Videos erstellt werden, die ggfs. später in einem oder mehreren Medien nach Wahl von der Boulderhalle Straubing GmbH veröffentlicht werden können.
Durch die Einverständniserklärung bei dem ersten Hallenbesuch und/oder der Registrierung bei einem Event in der Boulderhalle räumt der Teilnehmer der Boulderhalle Straubing GmbH ausdrücklich die

♦ unentgeltlichen
♦ nicht-ausschließlichen
♦ zeitlich und räumlich uneingeschränkten
♦ inhaltlich unbeschränkten Rechte an dem entstandenen Foto- und Filmmaterial – auch zur Weiterübertragung auf Dritte ein.

D.h. die Boulderhalle Straubing GmbH bzw. ihre Partner dürfen die Beiträge beliebig oft im Rundfunk oder Internet verbreiten (auch Livestreaming sowie Pay-Dienste Near Video-On-Demand und/ oder sonstigen Verbreitungsarten und/oder Medien), vervielfältigen und audio- visuell – insbesondere multimedial – auch zu Werbezwecken – verwerten. Boulderhalle Straubing GmbH bzw. seine Partner dürfen das Material online nutzen, also Usern an einem individuell gewählten Ort oder zu einer vom Veranstalter individuell gewählten Zeit öffentlich zugänglich machen.

7. Hausrecht

7.1. Das Hausrecht über die Boulderanlage übt die Boulderhalle Straubing GmbH und die von ihr Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

7.2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Boulderhalle Straubing GmbH dauernd oder auf  Zeit von der Benutzung der Boulderanlage ausgeschlossen werden. Das Recht der Boulderhalle Straubing GmbH über darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

Den Anweisungen des Personals in der Sportanlage ist Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Personal befugt, die Sportanlage teilweise oder ganz ohne Erstattung des Eintrittspreises zu räumen und zu schließen und/oder einzelne Kunden von der weiteren Nutzung auszuschließen.

7.3. Die Boulderhalle Straubing ist ein Produkt der Boulderhalle Straubing GmbH und wird rein privatwirtschaftlich betrieben.

8. Nutzung des Trainingsbereiches

8.1 Für die Nutzung der Trainingsbereiche gelten die in den Trainingsbereichen ausgehängten Regeln. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen die Trainigsbereiche generell nicht betreten, auch nicht in Begleitung Erwachsener. Die Erziehungsberechtigen oder Aufsichtspersonen sind dafür verantwortlich, dass sich die Kinder den Regeln entsprechend verhalten!

Sämtliche Trainingsanlagen und Trainingsgeräte der Traingsbereiche sind Eigentum der Boulderhalle Straubing GmbH und sind von den Benutzern pfleglich zu behandeln. Der Diebstahl von Trainingsgeräten wird zur Anzeige gebracht!

Das Training mit freien Gewichten birgt viele versteckte Risiken. Ohne entsprechende Erfahrung im Krafttraining und Kenntnisse im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Geräten sollte dieser Bereich nicht selbstständig genutzt werden.

9. Produkte / Kurse / Kindergeburstage / Buchungen

9.1 Die Produkte, Waren, und/oder Leistungen können sowohl in der Boulderhalle Straubing GmbH vor Ort als auch im Online-Shop des Verkäufers erworben werden.
9.2 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produkt- und Leistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots seitens des Kunden.
9.3 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren, und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab.
9.4   Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers werden die Angebotsinformationen sowie im Falle von eingegebenen persönlichen Kundendaten vom Verkäufer zur Angebotsbearbeitung gespeichert.

9.5 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
9.6 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

9.7 Kursbuchungen – Leistung und Bedingungen


Die Kursbuchung kann ausschließlich über die Website bzw. den Online-Shop erfolgen. Bei der Online-Buchung wählt der Kunde eine standortbezogene Veranstaltung aus, die er über ein Online-Bestellformular verbindlich anfragt. Der Vertragsschluss kommt gemäß den Bedingungen AGB zu Stande.
 Kursbuchungen sind nach Vertragsabschluss verbindlich und gelten nur für den jeweilig Veranstaltungsort des Verkäufers. Der Kunde erhält nach Eingang der Anmeldung eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
 Die gesamte Veranstaltungsgebühr ist vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig und ist, falls nicht über das Online-Bestellformular abgewickelt, per Barzahlung oder Karte  an der Theke/Kasse des Veranstaltungsortes zu entrichten.
Die Veranstaltungsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Buchung vergeben. Die Reservierung eines Platzes ohne verbindliche schriftliche Buchungsbestätugung ist nicht möglich.
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, so informiert der Verkäufer den Teilnehmer und bietet ggf. die unverbindliche Eintragung in eine Warteliste an. Wird ein Platz frei, so wird er den Interessenten nach Erreichbarkeit angeboten. Mit der Annahme eines Nachrückangebotes kommt der Vertrag zustande.

Nimmt der Kunde, egal aus welchem Grund (insbesondere wegen Krankheit), nicht an der gebuchten Veranstaltung oder an einzelnen Veranstaltungseinheiten teil oder bricht er die Veranstaltung aus Gründen ab, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch des Veranstaltungsteilnehmers auf Nachholung oder (anteilige) Erstattung der Veranstaltungsgebühr. Eventuelle Mehrkosten aufgrund des vorzeitigen Abbruchs sind vom Teilnehmer zu tragen. 
Kurse kommen nicht zustande oder können durch den Verkäufer abgesagt werden, bei
a) Ausfall der Trainer/Kursleiter,
b) bei längerfristiger Schließung des Veranstaltungsorts wegen einer technischen Störung,
c) bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl.
Bei Ausfall eines Trainers/Kursleiters kann der Verkäufer einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Trainers/Kursleiters oder eine zur Durchführung des Kurses notwendig gewordene Änderung des Veranstaltungsortes bzw.-zieles, berechtigten nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen. Der Verkäufer wird dem Kursteilnehmer bei Ausfall des Kurses unverzüglich benachrichtigen.

Stornierungen von Kindergeburstagen durch Veranstaltungsteilnehmer können ohne Angabe von Gründen wie nachfolgend aufgeführt, erfolgen: per E-Mail/ Online Plug -In an den Verkäufer, unter Angabe des Vor- und Nachnamens und falls vorhanden einer Bestellnummer.

Stornierungsbedingungen Kindergeburtstage :

 

  • Bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung, wird keine Umbuchungs- oder Stornogebühr fällig.  
  •  14 Tage – 9 Tage vor der Veranstaltung, wird eine Stornogebühr von 50% des vereinbarten Buchungspreises plus 15,-€ Bearbeitungsgebühr fällig. 
  • Ab 9 Tagen vor der Veranstaltung  wird eine Stornogebühr von 100% des Buchungsbetrages fällig.  
  • Die Bekanntgabe des Rücktritts muss vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Versäumte Geburtstagstermine sind nicht nachhol- oder umbuchbar und eine Auszahlung der Gebühr ist in diesem Fall ebenfalls nicht möglich.

 

Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).